Internationaler Gerichtshof: Serbien hat keinen Völkermord begangen!

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Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag wurde gestern das Urteil im Falle der gegenseitigen Klagen Serbiens und Kroatiens für Völkermord ausgesprochen, welcher zwischen 1991 und 1995 passiert ist. Das Urteil wird vom Präsidenten des Gerichts Peter Tomka gelesen. Der Sitzung wohnt auch Justizminister Serbiens Nikola Selaković bei. Tomka sagte, Serbien könne nicht für Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden, die vor dem 27. April 1992 begangen wurden. „Ein Staat, welches erst die Konvention über Völkermord unterzeichnet hat, kann nicht retroaktiv für Völkermord beschuldigt werden“, sagte er. Er sagte, das Gericht weise die Klage Kroatiens zurück, da kein Völkermord bewiesen wurde. Tomka sagte, dass die Gegenklage Serbiens begründet ist, weil Kroatien 1995, als die Operation „Sturm“ durchgeführt wurde, Unterzeichner der Konvention über Völkermord war. Tomka erinnerte ebenfalls daran, dass der ehemalige Präsident Jugoslawiens, Slobodan Milošević, vor dem Haager Tribunal für Völkermord nur in Bosnien und Herzegowina, und nicht auch in Kroatien angeklagt war. Das Gericht wies jedoch die Klage zurück, da es festgestellt hat, dass Serbien ebenfalls nicht beweisen konnte, dass Völkermord begangen wurde. Der Streit begann am 2. Juli 1999, als Kroatien, während der Präsidentschaft von Franjo Tuđman, das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof gegen die damalige Bundesrepublik Jugoslawien wegen angeblicher Verstöße gegen die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes während der bewaffneten Konflikte auf dem Territorium der Republik von 1991 bis 1995 startete. Serbien antwortete nach 10 Jahren mit einer Gegenklage, und die Tatsachen und die Rechtsgrundlage der Klage war auch auf der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes basiert.

Quelle: Voiceofserbia.org

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