Serbien lässt vor GVO nach!

0
2977

Was Serbien alles für den Beitritt zur Welthandelsorganisation tun muss – Bedingung ist, Gesetze mit den EU-Gesetzen über Genetisch Veränderte Organismen abzustimmen. Serbien wird sehr bald nachlassen und den Verkehr von GVO-Lebensmitteln zulassen müssen, weil das die Grundbedingung für den Beitritt zur WTO ist. Die Mitgliedschaft in der WTO ist andererseits Bedingung für das Kapitel 30 in den Verhandlungen mit der Europäischen Union, welches sich auf Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland bezieht. Im Handelsministerium ist man der Ansicht, dass Serbien zur WTO nicht im letzten Moment beitreten kann, also kurz vor Abschluss des Kapitels 30. „Es ist nötig, eine Zeit lang Mitglied zu sein, damit man sieht, wie wir uns zurecht finden“, erklärte Bojana Todorovic, Assistentin des Handelsministers. Ihren Worten zufolge besteht die Gefahr, dass Serbien mit der Verzögerung des Beitritts zur WTO vor bilaterale Verhandlungen mit den Mitgliedsländern und größere Zugeständnisse gestellt wird. Sie führte als Beispiel Russland an, welches seit 2012 Mitglied ist, und mit welchem dieses Jahr die Verhandlungen begonnen haben. Sie sagte, dass alle Mitgliedsländer dieses Recht haben, aber dass es besser ist, dem aus dem Weg zu gehen. Die Vertreterin des Direktorats der EU-Kommission für Handel Jean Amila hat erklärt, man wisse, dass die GVO-Frage in Serbien empfindlich ist, dass die Situation in der EU aber ähnlich ist, weil man dort strikte Prozeduren für den Anbau und Import von GVO hat. Sie sagte auch, dass Serbien vor dem EU-Beitritt Abkommen über freien Handel außer Kraft setzen muss, und das beziehe sich auch auf den Vertrag mit Russland. Man sei sich bewusst, dass dieses Abkommen für Serbien gut sei, und daher gebe es keine Hindernisse, dass es bis zum EU-Beitritt Serbiens in Kraft bleibe, so Amila.

Quelle: Vecernje Novosti

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein