Die Parlamentspräsidentin Ana Brnabić hat die Entscheidung zur Ausschreibung von Wahlen für den 2. Juni im Nationalparlament unterzeichnet.
Brnabić betonte, dass mit der Verabschiedung von Änderungen und Ergänzungen zum Gesetz über lokale Wahlen die Bedingungen für die Ausschreibung von Wahlen in 66 Einheiten der lokalen Selbstverwaltung geschaffen wurden.
„Es freut mich, dass wir aus dem Parlament eine starke Botschaft an all unsere Bürger gesendet haben, dass wir als ihre gewählten Vertreter in der Lage sind, trotz all unserer Unterschiede zu verhandeln und eine Einigung zu erzielen. Wie ich bereits sagte, nach der erzielten Einigung über den Wahltermin betrachte ich eine solche Einigung als Sieg aller Verantwortlichen“, sagte Brnabić.
Die Parlamentspräsidentin forderte alle politischen Akteure auf, darauf zu achten, dass Politik kein Mittel sein sollte, das Menschen trennt, und dass es eine gemeinsame Verpflichtung ist, das politische System in eine demokratische Richtung zu entwickeln, die Dialog, gegenseitigen Respekt und ein höheres Maß an Verständnis fördert.
„Als Präsidentin der Nationalversammlung der Republik Serbien werde ich weiterhin darauf bestehen, dass dieses höchste repräsentative Organ aller Bürger der Republik Serbien genau diese Werte respektiert und fördert. Ich wünsche allen erfolgreiche Wahlen“, sagte Ana Brnabić.
Die Abgeordneten der serbischen Nationalversammlung verabschiedeten am 23. April Änderungen und Ergänzungen zum Gesetz über lokale Wahlen, durch die die Fristen für die Ausschreibung von Wahlen verlängert wurden, was eine der Forderungen der Opposition in den Gesprächen zur Verbesserung der Wahlbedingungen war, die auf Initiative von Ana Brnabić seit dem 1. April geführt wurden.
Die Änderungen und Ergänzungen zum Gesetz über lokale Wahlen ermöglichen es, dass die Belgrader und lokalen Wahlen, die im Dezember nicht stattgefunden haben, am selben Tag abgehalten werden – am 2. Juni, was eine Forderung der Opposition in den Gesprächen zur Verbesserung der Wahlbedingungen war.
Das Gesetz sieht vor, dass die Entscheidung über die Ausschreibung von lokalen Wahlen frühestens 150 Tage und spätestens 45 Tage vor Ablauf der Amtszeit der Mitglieder des Stadtrats getroffen wird und dass zwischen dem Tag der Ausschreibung von lokalen Wahlen und dem Tag der Abstimmung nicht weniger als 30 und nicht mehr als 60 Tage vergehen dürfen.
(NSPM)