Die Familie Karađorđević verlangt Luxusanwesen zurück

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Die Familie Karađorđević könnte sich bald über die Rückgabe einer ganz besonderen Immobilie freuen.

Denn schon seit Jahren geht es darum, ob Montenegro möglicherweise ein Grundstück bei Sveti Stefan an das ehemalige serbische Königshaus zurückgeben muss. Mit der Annäherung an die EU geht der Rechtsstreit in die entscheidende Runde.

Die Rede ist von der sogenannten Villa Miločer. Diese war die Sommerresidenz von Königin Marija. Nachdem die Karađorđevićs ins Exil gegangen waren und ihr in Jugoslawien verbliebener Besitz enteignet worden war, verblieb dieses Luxusanwesen in der Hand des Staates.

Nach der Unabhängigkeit Montenegros 2006 ließ der Staat die Entschädigungsfrage unbeantwortet. Über Jahre geschah nicht viel in dieser Angelegenheit. Die Villa Miločer wurde gleichwohl verpachtet und zum modernen Luxushotel ausgebaut. Im Internet kann man sogar noch die Homepage finden. Gleichwohl sind Buchungen dort nicht mehr möglich. Das Haus ist geschlossen.

EU-Beitritt könnte Forderungen ermöglichen

Jetzt stellen sich auch prominente Politiker Montenegros hinter das ehemalige Königshaus. So erklärte der Präsident der Gemeinde Budva, Marko Bato Carević, zu welcher Sveti Stefan gehört, dass eine Entschädigung oder eine Rückgabe des Anwesens an die Karađorđevićs in jedem Fall rechtens wäre. Er machte auch klar, dass das ehemalige Herrscherhaus keine finanzielle Entschädigung sondern vielmehr ihr Anwesen zurückhaben wolle.

„Die Karađorđevićs fordern die Rückgabe ihres Eigentums. Sie wollen keinen Schadenersatz. Es ist weniger von Bedeutung, wie viel das alles tatsächlich wert ist. Sie wollen nur ihren Besitz zurück und sie haben auch per Gesetzt das Recht dazu. In jedem seriösen Land, welches an die Tür der EU klopft, wird in den Beitrittsverhandlungen erklärt, dass die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet wird. Somit sollte das alles klar sein“, so Carević.

Weiterhin erklärte er, dass die Familie Karađorđević den damaligen Besitzern, der montenegrinischen Herrscherfamilie Paštrović, das Grundstück legal abgekauft hatte. Königin Marija investierte im Anschluss die damals ungeheure Summe von 4,5 Millionen Dinar, um die Villa zu bauen. Auch König Aleksandar verbrachte dort gerne die Sommermonate. Mit Beschluss der Volksversammlung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien vom 8. März 1947 war das Anwesen dann beschlagnahmt worden. Später nutzte niemand Geringeres als Tito die Sommerresidenz. Jahre später zog, wenig überraschend, Milo Đukanović dort ein.

Die Argumente des Staates sind fragwürdig

Carević sagt auch, dass der Name Karađorđević untrennbar mit Sveti Stefan und der Gemeinde Budva verbunden sei. Denn abseits der Villa errichteten diese auch viele weitere Baudenkmäler in dem Ort. Auch hätten die Einwohner des Ortes immer wieder gezeigt, welch hohes Ansehen die Familie Karađorđević noch immer dort hat. So waren es die Einheimischen, die die noch von Königin Marija errichtete Aleksandar-Newski-Kirche auf Sveti Stefan komplett wiederaufbauten. Als die Villa Miločer in ein Luxushotel umgewandelt worden war, hatte man diese vollkommen abgerissen und dem Erdboden gleich gemacht.

Rechtlich gibt es überdies noch das Problem mit dem jetzigen Pächter. Denn eine griechische Firma hat einen ebenfalls gültigen Pachtvertrag für einen Zeitraum von vierzig Jahren. Zudem haben die Griechen bereits Etliches investiert.

Die bisherige Argumentation von Seiten des montenegrinischen Staates klingt übrigens mehr als fragwürdig. Die zuständige Kommission für Entschädigungen und Rückgaben erklärte 2007, dass Montenegro nicht für den Fall zuständig sei, da „überhaupt keine Beschlagnahmung vorliegt bzw. dass es keinen staatlichen Akt des Staates Montenegro gab, durch welchen das Vermögen der serbischen Königsfamilie beschlagnahmt wurde“. Natürlich gab es den in diesem Sinne nicht, denn die Enteignung fand in der Volksrepublik Jugoslawien statt, der zentralistischeren Vorgängerin der späteren Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien.

Selbstverständlich legte die Königsfamilie gegen so eine fadenscheinige Begründung Berufung ein. Seitdem beschäftigen sich Gerichte mit dem Fall.

Bei dem Anwesen selbst, geht es natürlich nicht nur um die Villa an sich, sondern vor allem auch um das Grundstück. Dieses beinhaltet einen der besten Strände von Sveti Stefan. Auch könnte die Rückgabe auch Forderungen von anderer Seite beflügeln. So will denn auch die serbisch-orthodoxe Kirche einige Grundstücke wieder in ihren Besitz bringen.

Weitere Entschädigungen könnten folgen

Der Fall Karađorđević könnte also einen für den Staat gefährlichen Präzedenzfall schaffen, mit Wiedergutmachungsleistungen nicht nur für die früheren Besitzer, sondern auch die Pächter und Investoren. Und das alles ausgerechnet zu einer Zeit einer leeren Staatskasse. Letztendlich könnte durch die ganze Angelegenheit überhaupt der wilde Bauboom in Montenegro seit der Unabhängigkeit ins Kippen geraten. Denn im Falle einer Rückkehr der früheren Eigentümer würde sich natürlich auch schnell herausstellen, welche Hotels, Ferienwohnungen und sonstige Gebäude gebaut wurden, ohne dass es dafür überhaupt die notwendigen Genehmigungen gab. Frei nach dem Motto: „Wo kein Kläger, da kein Richter“.

Andererseits geht es aber auch um eine prinzipielle Frage. Nämlich jene, ob sämtliche Enteignungen und Beschlagnahmungen nach dem Zweiten Weltkrieg wieder rückgängig gemacht werden sollten. Das könnte letztendlich auch viele Bürger treffen. Denn wer sein Grundstück nach 1945 vom Staat gekauft hat, könnte schnell feststellen, dass dieser es ihm gar nicht hätte verkaufen dürfen.

Was meint Ihr, wie mit solchen Forderungen, wie denen der Karađorđevićs verfahren werden sollte?

Schreibt uns Eure Meinungen in die Kommentare.

Quelle: politika.rs

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