In Österreich ab dem 1. März Fahrzeugentzug

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In diesem Jahr, genauer gesagt ab dem 1. März, tritt in Österreich eine Änderung des Verkehrsgesetzes in Kraft, die es den Behörden ermöglichen wird, Fahrzeuge von unsorgfältigen Fahrern zu konfiszieren.

Gemäß der Gesetzesänderung wird jemand, der innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeitsbegrenzung um 80 Kilometer pro Stunde oder außerhalb geschlossener Ortschaften um 90 Kilometer pro Stunde überschreitet, mit einer drastischen Strafe konfrontiert sein. Das Fahrzeug kann ihm entzogen und auf einer Auktion verkauft werden.

Von den Erlösen aus dem Verkauf des Fahrzeugs werden 70 Prozent dem Verkehrssicherheitsfonds zugewiesen, der Rest geht an Auto- und Motorradclubs.

Falls das Fahrzeug nicht im Besitz des unsorgfältigen Fahrers ist, wird ein lebenslanges Fahrverbot verhängt, das auch für Mietwagen oder Leasingfahrzeuge gilt.

Übrigens sind bereits ab dem 1. Januar einige Neuerungen in Kraft getreten, die Autofahrer und Motorradfahrer betreffen.

So ist der Treibstoff aufgrund der erhöhten CO2-Steuer teurer geworden. Auch die NoVA-Steuer wurde erhöht, was zu einem Anstieg der Autopreise geführt hat.

Quelle: Vesti Online

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