Präsidentschaftswahl in Serbien 2017 – Wie man in Deutschland wählen gehen kann!

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Die Präsidentschaftswahl in Serbien ist für den 02.04.2017 ausgeschrieben. Die Botschaft und manche Generalkonsulate in Deutschland haben am 03.03.17 veröffentlicht, wie die serbischen Bürger und Bürgerinnen in Deutschland an der Wahl teilnehmen können. Den Bürger und Bürgerinnen in der Diaspora bleiben nun weniger als zehn Tage, um sich für die bevorstehende Wahl zu organisieren. Die Frist für die Anmeldung ist der 13.03.2017.
 
Um an der Wahl teilnehmen zu können, muss man Folgendes beachten:
 
1. Auf der Webseite des Ministeriums für die öffentliche Verwaltung (Ministartvo državne uprave i lokalne samouprave)” prüfen, ob man in die einheitliche Wählerliste (jedinstveni birački spisak) eingetragen ist. Um diese Prüfung durchzuführen, benötigt man die Identifikationsnummer bzw. jedinstveni matični broj (JMBG).
1b. Wenn man auf der Liste nicht eingetragen ist, muss man zuerst den Antrag auf die Eintragung ausfüllen: Zahtev za upis u jedinstveni birački spisak u republici Srbiji.
 
2. Sollte man auf der Wählerliste bereits eigentragen sein, dann muss man lediglich den Antrag auf die Wahlteilnahme im Ausland ausfüllen: Zahtev za upis u birački spisak podatka da će birač glasati u inostranstvu.
 
3. Zusammen mit dem unterschriebenen Antrag bzw. den unterschriebenen Anträgen muss man die Kopie der Meldebescheinigung und die Kopie der ersten Reisepassseite bis zum 11.03.17 an die zuständige diplomatische und konsularische Vertretungen der Republik Serbien in der Bundesrepublik Deutschland einreichen.
 
Die Dokumente können persönlich, per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden.
 
Sowohl der Antrag auf die Wählerlisteintragung als auch der Antrag auf die Wahlteilnahme im Ausland, können auf der Webseite der Botschaft der Republik Serbien in Berlin und auf der Webseite des Generalkonsulats der Republik Serbien in Stuttgart, München, Düsseldorf, Frankfurt und Hamburg gefunden werden. Die Postanschrift, Fax oder E-Mail, an welche die Dokumente eingereicht werden sollen, können ebenso auf den vorher erwähnten Webseiten gefunden werden oder in der untenstehenden Tabelle.
 
Der Antrag auf die Wählerlisteintragung kann auch hier und der Antrag auf die Wahlteilnahme im Ausland kann auch hier übernommen werden.
 

Botschaften in Deutschland

Berlin

info@botschaft-serbien.de
Tauberstr. 18
14193 Berlin
030 825 22 06
www.berlin.mfa.gov.rs
Düsseldorf
info@gksrbijedis.de
Klosterstr. 79
40211 Düsseldorf
0211 679 86 36
www.duesseldorf.mfa.gov.rs
Frankfurt
info@gksrbfra.de
Thueringerstr. 3
60316 Franfkurt
069 433 149
www.frankfurt.mfa.gov.rs
Hamburg
info@gkrshamburg.de
Harvestehuder Weg 101
20149 Hamburg
040 410 47 47
www.hamburg.mfa.gov.rs
München
gk.muenchen@mfa.rs
Böhmerwaldplatz 2
81679 München
089 981 319
www.munich.mfa.gov.rs
Stuttgart
gk-stutgart@t-online.de
Taubenstr. 4
70199 Stuttgart
0711 649 40 48
www.stuttgart.mfa.gov.rs

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