Verfassungsgericht Serbiens: „Die Verordnung der Regierung über die Aufhebung der Verordnung zum Projekt ‚Jadar‘ entspricht nicht der Verfassung und dem Gesetz.“

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Der Verfassungsgerichtshof Serbiens hat in der heutigen Sitzung festgestellt, dass die Verordnung der Regierung über die Aufhebung der Verordnung zum Projekt „Jadar“ nicht mit der Verfassung und dem Gesetz im Einklang steht.

Auf der Website wird angegeben, dass das Gericht festgestellt hat, dass die Regierung ihre Zuständigkeitsgrenzen überschritten hat, indem die Verordnung in einer Weise erlassen wurde, die nicht mit Artikel 3 der Verfassung und den Bestimmungen des Gesetzes über die Regierung und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung übereinstimmt.

Der Verfassungsgerichtshof hat besonders darauf hingewiesen, dass die Entscheidung nicht die frühere Verordnung von 2020 zur Festlegung des Raumplans wiederbelebt, ohne dabei in die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Regierung einzugreifen, d.h. das Recht und die Pflicht der Regierung, Politik zu formulieren und gemäß der Verfassung und dem Gesetz über die weitere Umsetzung eines bestimmten Projekts zu entscheiden.

Im Januar 2022 hat die Regierung die Verordnung über den Raumplan für das Gebiet zur speziellen Nutzung zur Verarbeitung des Minerals Jadarit sowie alle Genehmigungen und Verordnungen in Bezug auf das Unternehmen „Rio Tinto“ aufgehoben.

(NSPM)

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