Deutscher KFOR-Offizier bei Thacis Prozess

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Der Haager Prozess gegen den ehemaligen UCK-Führer Hashim Thaçi und die Mitangeklagten wegen Kriegsverbrechen im Kosovo und in Albanien 1998-99 wurde mit der Aussage des deutschen KFOR-Offiziers Dietrich Jensch fortgesetzt, der bezeugte, dass die UCK im Juni 1999 in Prizren einen Zivilisten getötet und mehr als zehn weitere schwer verletzt habe.

Zusammen mit Thaçi sind die damaligen Mitglieder des Generalstabs der UCK Kadri Veseli, Rexhep Selimi und Jakup Krasniqi angeklagt.

Zeuge Jensch erklärte, dass er am 18. Juni 1999 als Major eine Aktion der deutschen KFOR in dem ehemaligen Polizeigebäude in Prizren leitete, das nach dem Rückzug der serbischen Truppen von der UCK besetzt worden war.

Laut Jensch war das Ziel, „Ordnung und Frieden wiederherzustellen und die KFOR als einzige Militärmacht in der Stadt zu etablieren“.

Nachdem die UCK-Soldaten das Ultimatum, das Gebäude zu verlassen, abgelehnt hatten, stürmte die KFOR das Gebäude und entwaffnete sie, sagte der Zeuge.

Die deutschen Soldaten fanden in dem Gebäude einen toten älteren Mann „mit Handschellen an einen Stuhl gefesselt“ vor.

Etwa fünfzehn andere Häftlinge, albanische Zivilisten, von denen einige blutüberströmt und mit sichtbaren Verletzungen waren, wurden von der KFOR befreit und aus dem Gebäude gebracht.

Die Staatsanwälte zeigten im Gerichtssaal Fotos und Videos dieser Häftlinge, und Jensch bestätigte, dass er auf ihnen „blutige Schwellungen“, Kopfverletzungen und Messerstiche gesehen habe.

„Mehrere Menschen waren verletzt, und ich habe diese Verletzungen gesehen“, sagte Jensch.

Auf den von den Staatsanwälten vorgelegten Bildern erkannte der Zeuge zwei UCK-Führer, mit denen er während und nach der Aktion gesprochen hatte, kannte aber ihre Namen nicht.

Die Richter und beide Seiten im Verfahren waren sich einig, dass einer der Führer Salit Halitajha war.

Halitajha hatte zuvor im Prozess gegen Thaçi als Zeuge der Anklage die Schlüsselrolle des Generalstabs der UCK während des Krieges im Kosovo bestätigt.

Nach der genannten Aktion folgten Verhandlungen des höheren Kommandos der deutschen KFOR mit Halitajha und anderen UCK-Offizieren, von denen einer, der im Gebäude des Innenministeriums angetroffen wurde, von Jensch als „unkooperativ“ bezeichnet wurde.

Alle von der KFOR in dem Gebäude des Innenministeriums festgehaltenen UCK-Soldaten und -Führer wurden infolge der Verhandlungen auf Anweisung eines deutschen Obersten freigelassen.

Jensch sagte im Gerichtssaal, dass er mit dieser Entscheidung nicht einverstanden gewesen sei.

„Ich dachte, sie seien für die kriminellen Handlungen an dem Verstorbenen und den Geiseln verantwortlich. Das wollte ich dokumentieren, und deshalb habe ich sie beim Betreten der Verhandlungen fotografiert“, sagte Jensch.

Der Zeuge bestätigte auch, dass er in Prizren Zeuge der Entführung eines „Priesters“ auf der Straße war, dies aber nicht verhindern konnte.

Die Verteidiger der Angeklagten werden Jensch im weiteren Verlauf des Verfahrens im Kreuzverhör befragen.

Das Polizeigebäude in Prizren wird in der Anklageschrift als einer der Haftorte bezeichnet, in denen UCK-Soldaten Gräueltaten an Albanern, die der Zusammenarbeit mit den serbischen Behörden beschuldigt wurden, Serben und Roma begangen haben.

In 10 Punkten werden Thaçi, Veseli, Selimi und Krasniqi der Gräueltaten in 42 illegalen UCK-Haftanstalten im Kosovo und in Albanien an etwa 407 Häftlingen beschuldigt, von denen mindestens 98 zwischen März 1998 und September 1999 getötet wurden.

Die Anklage gegen Thaçi (55), Veseli (56), Selimi (53) und Krasniqi (73) umfasst Verfolgung aus politischen und ethnischen Gründen, Inhaftierung, illegale Festnahme und Inhaftierung, andere unmenschliche Handlungen, grausame Behandlung, gewaltsames Verschwindenlassen, Folter (zwei Punkte) und Mord (zwei Punkte).

In sechs Punkten der Anklage werden diese Straftaten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und in vier Punkten als Kriegsverbrechen eingestuft.

Alle Angeklagten befinden sich seit November 2020 in Den Haag in Haft, als sie im Kosovo verhaftet wurden. Bei ihrem ersten Erscheinen vor dem Richter bestritten sie ihre Schuld.

(NSPM)

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