Erst die Anmeldung, dann die Abstimmung.

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Die Botschaft der Republik Serbien in Berlin hat auf ihrer Website eine Anleitung zum Wählen bei den bevorstehenden Parlaments- und Kommunalwahlen in Serbien veröffentlicht, die am 17. Dezember stattfinden werden. Das Wahlrecht im Ausland steht den Staatsbürgern der Republik Serbien zu, die am Tag der Abstimmung im Ausland leben und als Touristen oder Geschäftsleute dort verweilen, sofern sie rechtzeitig einen Antrag auf Stimmabgabe im Ausland gestellt haben.

„Bevor Sie sich für die Wahlen anmelden, schauen Sie bitte nach, welche diplomatische und konsularische Vertretung für Sie zuständig ist (Berlin, Frankfurt, München, Düsseldorf, Stuttgart oder Hamburg) und reichen Sie aufgrund Ihres Aufenthaltsorts in der Bundesrepublik Deutschland eine Anmeldung ein. Dadurch können Sie in der nächstgelegenen diplomatischen und konsularischen Vertretung Serbiens abstimmen“, heißt es auf der Website der Botschaft.

Im Generalkonsulat der Republik Serbien in Frankfurt sind sie bereits bereit, Anmeldungen für die bevorstehenden Wahlen am 17. Dezember entgegenzunehmen. Wie immer können Bürger Serbiens, die in den deutschen Bundesländern Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz leben, in der diplomatischen und konsularischen Vertretung Serbiens in Frankfurt abstimmen.

„Bevor unsere Bürger am Wahltag ins Wahllokal kommen, müssen sie sich für die Stimmabgabe anmelden und in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, spätestens bis zum 25. November um Mitternacht dieses Jahres. Bürger können ins Konsulat kommen und sich im Einheitlichen Wählerverzeichnis eintragen, wenn sie bisher nicht eingetragen sind. Diejenigen, die bereits im Wählerverzeichnis eingetragen sind und im Ausland leben, füllen einen Antrag für die Stimmabgabe im Ausland aus. Wenn Sie ins Konsulat kommen, bringen Sie bitte einen gültigen Reisepass mit. Der Antrag wird im Konsulat ausgefüllt. Natürlich können Bürger dies auch über das Internet auf der Website des Konsulats http://www.frankfurt.mfa.gov.rs tun und ihn per E-Mail an info@gksrbfra.de oder per Post (an die Adresse Thüringerstr 3 60316 Frankfurt am Main) senden. Dabei sollte neben dem Antrag auch eine Kopie des Reisepasses beigefügt sein. Auf diese Weise erhalten die Bürger das Recht, im Ausland abzustimmen“, erklärte uns Stevan Sinđelić, Konsul und amtierender Leiter der diplomatischen und konsularischen Vertretung in der Mainmetropole.

Quelle: Srpska Dijaspora

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