Verfahren anlässlich der Drohungen aus der Bewegung „Naši“

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In ihrer Mitteilung hat die Staatsanwaltschaft angegeben, dass das Verfahren wegen des begründete Verdachts eingeleitet wurde, dass die Straftat der Gefährdung der Sicherheit aus dem serbischen Strafgesetzbuch begangen wurde. Während „Naši“ eine Liste von Prominenten „Serbenhassern“ veröffentlichte, rief Počuča Fußballfans und Hooligans auf, nicht gegenseitig zu kämpfen, sondern die „Frauen in Schwarz“ zu verprügeln, die gestern in Belgrad 15 Jahre seit den Verbrechen an albanischen Zivilisten im Kosovo begangen haben.

Quelle: Voiceofserbia.org

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