Die Botschaft der Vereinigten Staaten in Bosnien und Herzegowina teilte heute mit, dass der Präsident der Republika Srpska, Milorad Dodik, nicht richtig liegt, wenn er glaubt, dass die USA sich zurückhalten werden, während er seine separatistische Agenda vorantreibt und Bosnien und Herzegowina in Richtung Konflikt treibt.
„Jeder Versuch, einen Entitätsabspaltung oder die Abspaltung einer anderen Untereinheit durchzuführen, ist eine antidejtonische Handlung, die nicht toleriert wird“, heißt es in der Erklärung.
Die US-Botschaft in Bosnien und Herzegowina wiederholte, dass die Republika Srpska eine Einheit innerhalb des Staates Bosnien und Herzegowina sei und betonte, dass weder die Republika Srpska noch die Föderation Bosnien und Herzegowina außerhalb von Bosnien und Herzegowina existierten.
„Die Verfassung von Bosnien und Herzegowina gewährt keiner Entität oder einer anderen Untereinheit das Recht auf Abspaltung“, heißt es in der Erklärung.
Die US-Botschaft in Bosnien und Herzegowina warnte weiterhin davor, dass die Bildung eines parallelen Wahlsystems der Regierung der Republika Srpska verfassungswidrig und antidejtonisch wäre und den Wählern in der Republika Srpska grundlegende demokratische Rechte entziehen würde, die ihnen durch die Verfassung von Bosnien und Herzegowina garantiert sind.
„Wahlen, die gemäß einem verfassungswidrigen, parallelen Wahlsystem durchgeführt werden, hätten keine Legitimität, und diejenigen, die an ihrer Organisation beteiligt sind, würden sich mit antidemokratischem, verfassungswidrigem und antidejtonischem Handeln befassen“, heißt es in der Erklärung.
Es wird hinzugefügt, dass die Vereinigten Staaten bereit sind, auf antidejtonische Aktionen lokaler Akteure zu reagieren, und dass sie die Aktionen des Hohen Vertreters in Bosnien und Herzegowina (Christian Schmidt) zur Unterstützung desselben unterstützen.
Die Behörden der Republika Srpska haben angekündigt, dass diese Einheit bis zum 20. April ihr Wahlgesetz verabschieden wird, gemäß dem zukünftig Wahlen in der Republika Srpska durchgeführt werden sollen.
(N1)